Allgemeines
Herzlich Willkommen auf den Seiten der Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms Universität Münster.
Die Ethik-Kommission ist eine gemeinschaftliche Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie wurde als eine der ersten Kommissionen in Deutschland im Jahr 1978 gegründet.
Aufgaben und Tätigkeitsbereich
Die Ethik-Kommission hat die Aufgabe, auf Antrag medizinische Forschung am Menschen und epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten ethisch und rechtlich zu beurteilen. In diesem Rahmen berät sie kammerangehörige Ärzte und Fakultätsmitglieder in berufsethischen und berufsrechtlichen Fragestellungen. Sie kann auch nichtärztliche Forscher aus Westfalen-Lippe in ethischen Fragen der Forschung am Menschen beraten.
Die Kommission nimmt auf der Basis des Heilberufsgesetzes NRW die einer Ethik-Kommission von Rechts wegen zugewiesenen Aufgaben wahr, insbesondere die nach dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Transfusionsgesetz, der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung sowie der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Aufgaben anderer Kommissionen
Für die Beurteilung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion ist die "Ständige Kommission in-vitro-Fertilisation und Embryotransfer" bei der Ärztekammer Westfalen - Lippe zuständig
Für ethisch schwierige Entscheidungen in der klinischen Versorgungspraxis - z.B. Fragen nach dem Willen des einwilligungsunfähigen Patienten, dem Umgang mit Patientenverfügungen, der Begrenzung von Therapiemaßnahmen - bieten zahlreiche Krankenhäuser eine unabhängige Beratung durch Klinische Ethik-Komitees an. Während die Ethik-Kommission sich ausschließlich mit Forschungsprojekten beschäftigt (engl. "research ethics committee"), sind Klinische Ethik-Komitees für Fragen in der regulären Patientenbehandlung zuständig (engl. "clinical ethics committee").
Das Klinische Ethik-Komitee des Universitätsklinikums Münster erreichen Sie HIER
Vom Einzelfall unabhängige ethische Grundsatzfragen in der Medizin werden zum Beispiel vom Deutschen Ethikrat und der Zentralen Ethik-Kommission bei der Bundesärztekammer bearbeitet.
Arbeitsgrundlagen
Die Ethik-Kommission legt ihrer Arbeit die gesetzlichen Bestimmungen und berufsrechtlichen Regelungen sowie die Deklaration von Helsinki in der jeweils geltenden Fassung und die Richtlinien zur Guten Klinischen Praxis der Internationalen Harmonisierungskonferenz (ICH-GCP) zugrunde.
Registrierungen, Akkreditierungen, Mitgliedschaften
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn (§ 20 Abs. 7, 8 MPG in der bis zum 21. März 2010 geltenden Fassung)
- Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter (§ 92 StrlSchV, § 28g RöV)
- Office for Human Research Protections (OHRP), United States Department of Health & Human Services, USA
- Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissonen in der Bundesrepublik Deutschland
- Ständige Konferenz der Geschäftsführungen und der Vorsitzenden der Ethik-Kommissionen der Landesärztekammern bei der Bundesärztekammer
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